Costa Rica: Angriff auf das Beichtgeheimnis

Quelle: FSSPX Aktuell

Die Bischöfe von Costa Rica haben auf einen Gesetzesentwurf reagiert, der dem Parlament vorgelegt wurde und der in das Beichtgeheimnis eingreift. Eine daraufhin gebildete Arbeitsgruppe, zu der auch der Weihbischof der Erzdiözese Sant José, Daniel Blanco, gehört, organisierte kürzlich ein Online-Seminar mit dem Titel „Über das Sakramentengeheimnis“, um die Position der Kirche zum Beichtsiegel zu erläutern.

Die Vorgeschichte: Am 11. September hatte Antonio Ortega, der seit 2022 Mitglied der Legislativen Versammlung Costa Ricas ist und der Partei „Frente Amplio“ (Breite Front) angehört, die von Abgeordneten verschiedener Parteien unterstützt wird, einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit seiner Hilfe soll die Änderung einer Reihe von Artikeln der Strafprozessordnung und des Zivilgesetzbuches das Beichtsiegel erwirkt werden. Dies besonders, wenn es um Sexualverbrechen an Minderjährigen geht. 

Die Bischofskonferenz von Costa Rica reagierte in dem Zusammenhang darauf mit dem Hinweis, dass gemäß Kanon 983 des Kodex des kanonischen Rechts das sakramentale Siegel „unverletzlich“ ist, was es dem Beichtvater unter Androhung der Exkommunikation untersagt, das Geständnis des Beichtenden (Pönitenten) zu enthüllen. 

In dem von der Katholischen Universität von Costa Rica am 31. Oktober veranstalteten oben erwähnten Webinar bezog sich der Kirchenrechtler Blanco auf ein von der Apostolischen Pönitentiarie 2019 veröffentlichtes Dokument über die Bedeutung der Unantastbarkeit des sakramentalen Siegels. 

Der Text betont, dass „die Versöhnung selbst eine Wohltat ist, die die Weisheit der Kirche stets mit ihrer ganzen moralischen und rechtlichen Macht durch das sakramentale Siegel bewahrt hat. Auch wenn es von der modernen Mentalität nicht immer verstanden wird, ist es für die Heiligkeit des Sakraments und die Gewissensfreiheit des Pönitenten unerlässlich.“ Der Text stellt außerdem klar, dass der Pönitent „jederzeit sicher sein muss, dass seine Beichte im Geheimnis des Beichtstuhls bleibt, zwischen seinem eigenen Gewissen, das sich der Gnade öffnet, und Gott durch die notwendige Vermittlung des Priesters. Das sakramentale Siegel ist unerlässlich, und keine menschliche Macht hat Jurisdiktion über es oder Anspruch auf es.“ 

Der Bischof stellte auch fest, dass der Pönitent das Sakrament in dem Bewusstsein erbittet, dass der Priester seine Sünden „nicht als Mensch, sondern als Vertreter Gottes“ anhören wird. 

Weiter heißt es, dass „jede politische Aktion oder Gesetzesinitiative, die darauf abzielt, die Unverletzlichkeit des sakramentalen Siegels zu ‚verletzen‘, eine unannehmbare Beleidigung der Freiheit der Kirche darstellen würde, die ihre Legitimität nicht von einzelnen Staaten, sondern von Gott erhält; sie würde auch eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen.“ 

Pater Alejandro Jiménez, Gerichtsvikar des Kirchengerichts der Erzdiözese San José, erklärte, dass die Abschaffung des Beichtsiegels „keine Lösung für das Leid von irgendjemandem bringen wird, sie wird die Realität des Missbrauchs nicht korrigieren, der seinen Ursprung nicht in der kirchlichen oder sakramentalen Realität hat, sondern ein Übel ist, das die Kirche nicht tolerieren kann.“ 

Rechtsanwalt José Rafael Fernández, Rechtsberater der Katholischen Universität von Costa Rica, stellte fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf „die völlige Verletzung des Beichtsiegels“ zur Folge haben wird. Außerdem: „Wenn es der Gesetzgebung gelingt, das Beichtgeheimnis zu beseitigen, was geschieht dann mit denjenigen, die durch ein Berufsgeheimnis geschützt sind?“ Er betonte, dass „ein solcher Gesetzentwurf keinen Sinn macht.“ 

Das Beichtgeheimnis wurde von der Kirche immer sehr ernsthaft verteidigt, und viele Geistliche haben ihre Weigerung, es zu brechen, mit ihrem Leben oder einer Gefängnisstrafe bezahlt. Einer der berühmtesten ist der heilige Johannes von Nepomuk, der vom böhmischen König Wenzel IV. gefoltert und getötet wurde, weil er sich weigerte, die Beichte der Königin Sophie von Bayern zu enthüllen.