EU-Parlament: Leihmutterschaft wird mit Menschenhandel gleichgesetzt

Quelle: FSSPX Aktuell

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments haben am 5. Oktober einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Menschenhandel aus dem Jahr 2011 angenommen. Zum ersten Mal setzten die Abgeordneten die Leihmutterschaft auf die Liste der Verbrechen der Ausbeutung von Frauen.

Der erläuternde Text der flankierenden Richtlinie über den Menschenhandel dazu muss allerdings noch vom Europäischen Rat und der EU-Kommission diskutiert werden, bevor er angenommen werden kann. Es stellt sich die Frage, welche Bedeutung die Aufnahme von Leihmutterschaft in den Straftatenkatalog auf europäischer Ebene haben wird. 

Die Richtlinie, in die die Erwähnung der Leihmutterschaft aufgenommen wurde, definiert den Menschenhandel als „schweres Verbrechen“, das eine „Verletzung der Grundrechte“ darstellt. Man kann in der Tat davon ausgehen, dass die Leihmutterschaft diese Rechte in verschiedener Hinsicht verletzt: 

- Bei Leihmutterschaftsverträgen werden die reproduktiven Funktionen einer Frau einem anderen zur Verfügung gestellt. Diese Eigenschaften beziehen sich jedoch auf ihre Person. Sie verstoßen gegen die Grundsätze der Unverfügbarkeit des menschlichen Körpers und dessen Nicht-Vermarktung, und zwar unabhängig von der vorgesehenen Gegenleistung. 

- Die Leihmutterschaft verletzt das Wohl des Kindes. Sie ermöglicht es dem Paar, das Kind abzulehnen, wenn es nicht ihren Erwartungen entspricht (etwa dann, wenn es eine Krankheit oder eine Behinderung hat).  

In diesem Fall erwähnt der verabschiedete Text in seinen Bestimmungen über die Leihmutterschaft nicht, was für das Kind auf dem Spiel steht. Dennoch wird sein Grundrecht auf Schutz verletzt. 

Wird die Aufnahme des Tatbestandes der Leihmutterschaft in die Richtlinie über den Menschenhandel dazu führen, dass Europa wirksame Maßnahmen ergreift, um eine solche Praxis zu verurteilen? In diesem Punkt bleiben Unsicherheiten bestehen. Während die Verfasser des Vorschlags und andere Abgeordnete, die den Text unterstützt haben, hoffen, dass diese Maßnahme es ermöglichen wird, jede Art von Leihmutterschaft, sowohl kommerzielle als auch nichtkommerzielle, zu verurteilen, vertreten die Berichterstatter der Ausschüsse eine andere Interpretation. 

Mit den Worten von Malin Björk (Die Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament), Berichterstatterin des Vorschlags für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, „verurteilt der Text nicht die Leihmutterschaft im Allgemeinen, aber er wird die Leihmutterschaft im Falle des Handels kriminalisieren.“ 

Die Berichterstatter, die nicht grundsätzlich gegen Leihmutterschaft sind, argumentieren, dass diese in dem verabschiedeten Text nicht unbedingt als eine Form des Menschenhandels angesehen wird, da es akzeptable Formen von Leihmutterschaftsverfahren (sogenannte „ethische“ oder „altruistische“) gäbe, die nicht unter die Richtlinie fallen würden. 

Bisher sind sich die EU-Mitgliedstaaten nicht über eine klare Verurteilung der Leihmutterschaft einig. Vor kurzem hat der belgische Beratende Ausschuss für Bioethik eine Stellungnahme abgegeben, in der er Leihmutterschaften als „ethisch akzeptabel“ einstuft. 

Ende 2022 stimmte die Europäische Kommission über einen Vorschlag für eine Verordnung ab, die die Mitgliedsländer dazu verpflichten würde, alle Aspekte der Abstammung von Kindern in grenzüberschreitenden Situationen automatisch anzuerkennen. Wenn das Rechtpraxis wird, könnte er einen Staat, der die Leihmutterschaft in seinem Land verbietet, dazu verpflichten, die Abstammung eines Kindes anzuerkennen, das durch Leihmutterschaft in einem anderen EU-Land oder sogar anderswo geboren wurde. Wenn also der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie, in der Leihmutterschaft als Verbrechen im Rahmen des Menschenhandels anerkannt wird, angenommen wird, wird die Europäische Union dann konsequent genug sein und die Anerkennung der Personenstandsurkunden von Kindern, die von Leihmüttern im Ausland geboren wurden, nicht erzwingen wollen?