Neuer Versuch beim Thema Sterbehilfe in Frankreich

Quelle: FSSPX Aktuell

Der französische Gesetzentwurf zur Sterbehilfe erfährt offenbar einige Veränderungen, zumindest der Form nach, denn Emmanuel Macron sprach sich bei seinen Neujahrsgrüßen an die Religionsvertreter am 8. Januar 2024 für eine Änderung des Vorgehens diesbezüglich aus.

Kurswechsel oder Variation desselben Themas? Wahrscheinlich letzteres, da die Exekutive spürt, dass sie sich zu Beginn des Jahres 2024 auf dünnem Eis bewegt. Die Mehrheit der Pflegekräfte lehnt nämlich die Vorgehensweise ab, die die frühere Regierung von Elisabeth Borne vor Weihnachten vorgestellt hatte: Die Exekutive wollte die Frage der Sterbehilfe in die umfassendere Problematik der Palliativmedizin und der Begleitung im Krankheitsfall einbetten und so einen viel umfassenderen Entwurf vorlegen, der von der Versammlung verabschiedet und von der Öffentlichkeit akzeptiert werden könnte. 

Die schmerzhafte Geburt des Einwanderungsgesetzes und die Alarmsignale der Pflegekräfte überzeugten das Staatsoberhaupt jedoch davon, seine Taktik zu ändern: „Die Palliativpflege, über die ein Konsens besteht, und die Hilfe beim Sterben, die immer noch kontrovers diskutiert wird, in einen einzigen Text zu packen, bedeutet, das Risiko einzugehen, bei der Entwicklung der Palliativpflege nicht voranzukommen“, sagte Claire Fourcade, die Vorsitzende der Französischen Gesellschaft für Palliativmedizin und begleitung. Am 8. Januar forderte sie eine klare Trennung der beiden Teile des Entwurfs. 

Eine Warnung, die bereits im September 2023 in einem von zwölf Abgeordneten unterzeichneten Brief an die Exekutive weitergegeben wurde: „Die Kombination von im Wesentlichen unterschiedlichen Fragen in ein und demselben Text wäre ein Fehler und würde uns kollektiv der Meinungsfreiheit berauben, die uns die Verfassung verleiht.“ 

Während die ehemalige Gesundheitsministerin Agnès Firmin Le Bodo vor einem Monat selbstbewusst ankündigte, dass „der Gesetzentwurf über das französische Modell für das Lebensende im Laufe des Februars (2024) vorgelegt werden (würde)“§, ist man auf Seiten des Elysée-Palastes mittlerweile vorsichtig, wie einer der Religionsführer, die bei der Neujahrsfeier von Emmanuel Macron am 8. Januar anwesend waren, bestätigte: „Er hat keine Daten genannt, sondern eher über die Methode gesprochen“, erklärte er. 

In einem über eine Stunde dauernden Gespräch – davon 40 Minuten eigenen Redezeit – kündigte der Staatschef den Leitern der wichtigsten auf französischem Boden vertretenen Religionsgemeinschaften seine Entscheidung an, zwei verschiedene Gesetzentwürfe zum Thema Lebensende vorzulegen, nämlich einen zur Palliativmedizin und einen zur Sterbehilfe, die schamhaft in „Hilfe beim Sterben“ umbenannt wurde. 

„Wie kann man den Wunsch zu sterben empfangen?“, fragte sich Emmanuel Macron vor den religiösen Würdenträgern. Eine Frage, die allein schon die Änderung der Taktik des Mieters des Elysée-Palastes zusammenfasst, der einen weiteren Austausch mit den Religionsführern vor der Vorstellung des eigentlichen Textes zur Sterbehilfe verspricht. 

Um mit einem positiven Eindruck abzuschließen, erwähnte der Präsident der Republik die Wiedereröffnung der Kathedrale Notre-Dame de Paris, die „dem Gottesdienst, der Kultur und dem Bild Frankreichs zurückgegeben“ wurde.